Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 6 W 244/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22976
OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 6 W 244/05 (https://dejure.org/2006,22976)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2006 - 6 W 244/05 (https://dejure.org/2006,22976)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2006 - 6 W 244/05 (https://dejure.org/2006,22976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,22976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Kostenerinnerung bei Verletzung des Kostenrechts; Erinnerung gegen den Kostenansatz; Rückzahlung eines überflüssigen Gerichtskostenvorschusses; Schuldbefreiende Wirkung einer Zahlung an den Anwalt; Zahlungen an den Anwalt nach Wegfall seiner ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1470
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 6 W 244/05
    Wird eine Verwaltungsvorschrift den gesetzlichen Vorgaben, die konkretisiert werden sollen, nicht gerecht, entfaltet sie keine Bindungswirkung für die Gerichte (BVerwGE 34, 278).
  • BGH, 31.01.2001 - VIII ZR 142/00

    Umfang der Prozessvollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 6 W 244/05
    Beschränkungen, die die Partei gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten vornimmt, haben im Außenverhältnis gegenüber dem Gericht grundsätzlich keine Wirkung (vgl. BGH NJW 2001, 1356, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 14.02.1969 - VII C 15.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 6 W 244/05
    Nur das objektive Recht und nicht die norminterpretierende Verwaltungsvorschrift ist der von Gerichten anzulegende verbindliche Beurteilungsmaßstab (BVerwGE 34, 279 (282)).
  • OLG Köln, 08.07.1998 - 17 W 242/97

    Beschwerde, Gerichtskosten; Kostenansatz, Gerichtskostenvorschuß, Erinnerung,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 6 W 244/05
    Zum Kostenansatz gehört auch die Berücksichtigung der Vorschriften der Kostenverfügung (Hartmann/Kostengesetze, 36. Aufl., § 66 Rn. 18; OLG Köln, JurBüro 1999, 260).
  • BGH, 12.03.2019 - VI ZR 277/18

    Beliebige Beschränkung einer Prozessvollmacht im Parteiprozess auch noch im Lauf

    Die Beschränkung kann auch erst im Lauf des Prozesses vorgenommen werden (OLG Brandenburg, NJW 2007, 1470, 1471; Burgermeister in Prütting/Gehrlein, ZPO, 10. Aufl., § 83 Rn. 4; Althammer in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 83 Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 VAs 71/15

    Kostenerinnerung: Überprüfung des Nichtabsehens vom Kostenansatz wegen Unvermögen

    Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kostenschuldners aus § 10 KostVfg auf Beachtung dieser Verwaltungsvorschrift durch den Kostenbeamten besteht demzufolge nicht (BFH, Beschluss vom 18.08.2015 - III E 4/15 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 01.03.2012 - 7 F 1027/11 -, juris; BeckOK/Gerlach, KostR, Stand 13. Edition 15.11.2015, § 10 KostVfg Rn. 10; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.09.2006 - 6 W 244/05 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2021 - 11 U 34/16

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen den Kostenansatz betreffend die Auskehrung von

    Denn damit kann unter anderem - sogar von dem nur vermeintlichen Gläubiger eines Erstattungsanspruchs (vgl. dazu OLG Brandenburg a.d.H., Beschl. v. 20.07.2011 - 6 W 7/11, LS1 und juris Rdn. 2 m.w.N.) - geltend gemacht werden, die betreffende Staatskasse habe - unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder Vorschriften der Kostenverfügung (KostVfg) - den unverbrauchten Vorschuss an eine nicht zum Empfang des Geldes berechtigte Person ausgezahlt (arg. § 8 Abs. 1 JBeitrG sowie § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 29 Abs. 1 und 3 ff. KostVfg; vgl. OLG Brandenburg a.d. H. aaO und Beschl. v. 07.09.2006 - 6 W 244/05, juris Rdn. 26; ferner OLG Köln, Beschl. v. 08.07.1998 - 17 W 242/97, juris Rdn. 5).

    Dass diese Möglichkeit existiert, bedeutet - wie der 6. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bereits ausgesprochen hat (vgl. OLG Brandenburg a.d.H., Beschl. v. 07.09.2006 - 6 W 244/05, juris Rdn. 44) - angesichts des vorgegebenen Regel-Ausnahme-Prinzips keineswegs, dass sich die Staatskasse bei Parteien, die die Vorschusszahlungen selbst geleistet haben, stets vorab erkundigen muss, ob ihr Prozessbevollmächtigter insoweit Geldempfangsvollmacht besitzt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht